Kartenausschnitt von https://maptool-dipul.dfs.de
Vermischtes

Drohne über deinem Ort?

Freiheitsliebende Menschen fühlen sich manchmal unbehaglich, wenn an öffentlichen Orten Überwachungskameras installiert sind. Kameras an Bahnhöfen, Parkplätzen oder Einkaufszentren sollen diese Orte sicherer machen, heißt es. Dieses Argument hat wohl in vielen Fällen etwas für sich. Außerdem sind an diesen Orten ja ohnehin meist viele Menschen, so dass man in jedem Fall damit rechnen muss, gesehen zu werden.
Wie aber ist es, wenn man beim Spaziergang, in freier Natur, im Park oder im eigenen Garten plötzlich eine Kameradrohne über sich hat? – Extrem seltsam, finde ich. Wer filmt da, und wo tauchen diese Bilder später möglicherweise auf?

Manchmal kann man den jeweiligen Piloten ansprechen und um Auskunft bitten. Oft aber auch nicht. Hier stehen sich die Bedürfnisse beider Seiten ziemlich konfliktträchtig gegenüber. Auf der einen Seite die Freude des Drohnenbetreibers an einer tollen Technik, sein Wunsch, den absoluten Überblick zu haben, im wahrsten Sinn des Wortes, und das Ergebnis vielleicht im Internet zu präsentieren. Auf der anderen Seite das Bedürfnis nach Privatheit und Selbstbestimmung – Stichwort: Recht am eigenen Bild. Eine rechtliche Grauzone? Meiner Erfahrung nach durchaus. Doch Hilfe ist nicht weit:

Das Bundesministerim für Digitales und Verkehr hat eine extrem nützliche interaktive Karte sowie wichtige Regeln für den Betrieb von Drohnen auf dieser Internetseite: dipul.de – Digitale Plattform für die unbemannte Luftfahrt. Mit dem mapTool kann man sekundenschnell herausfinden, ob der Betrieb einer Drohne an einem bestimmten Ort erlaubt ist. Alle farblich unterlegten Gebiete auf der Karte dürfen nicht überflogen werden. Dazu zählen alle Siedlungen, aber auch Behörden,  Verkehrswege wie Bundesstraßen, Wasserstraßen, Bahnlinien und Naturschutzgebiete.

Außerhalb dieser geografischen Gebiete gilt überall die Regel, dass Drohnen mit einem Gewicht über 250 Gramm einen horizontalen Abstand von mindestens 30 Metern zu unbeteiligten Personen wahren müssen. Quelle

Ich war erstaunt darüber, dass selbst Piloten, die angeben, einen „Drohnenführerschein“ zu haben, diese Regeln nicht unbedingt kennen. Deshalb denke ich, ein wenig Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit für diese nützliche Plattform kann nicht schaden.

Nachtrag: Offenbar sind auch Uhus nicht begeistert von der Begegnung mit dem unbekannten Flugobjekt – Beitrag „Kein Uhu-Nachwuchs“ in SWR-aktuell