oder genauer: Wann geht es endlich los?
Vor zwei Monaten habe ich versprochen, hier über mein Bauprojekt zu berichten. Aber noch immer kein einziges Baustellenfoto, kein Plan, keine Handwerker-Anekdote. Wie lange muss ich meine kleine Leserinnen-Gemeinde noch mit Regional-Infos vertrösten, bevor es endlich konkret wird?
Erstmal zahlen!
Ich warte auf die Fälligkeitsanzeige des Notars. Durch sie wird mir der Notar mitteilen, dass nun der Kaufpreis zu überweisen ist. Denn obwohl der Kauf vor mehr als fünf Wochen notariell beurkundet wurde, gehört mir das Haus bis heute nicht. Im Kaufvertrag sind vier Bedingungen genannt, die erfüllt sein müssen, damit der Kaufpreis fällig wird. Unter anderem muss der Eigentümerwechsel im Grundbuch vorgemerkt sein, und die Gemeinde muss bestätigt haben, dass sie nicht von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch macht.
Grundstückskauf ist etwas Besonderes
Im Vergleich zu anderen Käufen ist der Kauf eines Grundstücks ein aufwändiger Akt. Das hat vor allem zwei Gründe: 1. Im Gegensatz zu Produkten wie einem Auto oder einem Paar Schuhe gibt es das jeweilige Grundstück nur ein einziges mal auf der Welt, es ist nicht reproduzierbar. 2. Man kann es nicht mitnehmen. Diese Tatsache zieht eine ganze Menge juristischen Aufwand nach sich. In den allermeisten Fällen wird ein Kauf dadurch offenbar, dass man das Erworbene mit sich nimmt. Sind die gekauften Schuhe erstmal zu Hause im Schuhschrank, wird es schwer für irgendjemanden, zu behaupten, das seien nicht meine Schuhe. Beim Grundstück ist die Zuschreibung des Eigentums nicht so einfach, deshalb gibt es Grundbücher. Übrigens umfasst der juristische Begriff des Grundstücks auch das Gebäude, das ggf. darauf steht. Denn es ist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Ich bin keine Juristin, aber Sachenrecht finde ich im Hinblick auf Immobilien, insbesondere auf Eigentumswohnungen, sehr interessant.
Aber zurück zur Eingangsfrage: Wie geht es weiter?
Finanzierung und Förderung
Für den Antrag auf ein zinsgünstiges KfW-Darlehen müssen erstmal die Kosten für den förderfähigen Anteil der Baumaßnahmen ermittelt werden. Förderfähig sind in meinem Fall die Dachsanierung (Dämmung!), die Modernisierung der Fenster und die Optimierung der Gasheizung (vor allem der hydraulische Abgleich). Solche Dinge sind zu klären, bevor man mit dem Bauen beginnt, sonst verliert man den Anspruch auf die Förderung. Um keine Fehler zu machen, habe ich die Architektin und Energieberaterin Simone Reintgen gebeten, mir mit diesen Dingen zu helfen. Bei der dena (Deutsche Energie-Agentur) gibt es eine Liste von Energieberatern, die für diese Leistungen qualifiziert und zugelassen sind.
Jetzt warte ich nicht nur auf die Fälligkeitsanzeige vom Notar, sondern auch auf das Angebot der Architektin und Energieberaterin. Erst dann werden wir Angebote von Handwerksfirmen einholen, wird der Darlehensvertrag unterzeichnet, ein Entwurf für den Dach-Ausbau gemacht und dem Bauamt und dem Sanierungsbeauftragten vorgelegt.
Fazit: Bis ich den Hammer schwingen kann, wird es noch ein paar Wochen dauern. Aber ich werde die Zeit nutzen, um weitere Begebenheiten aus dem Ort und der Region zu berichten.
Falls Ihr Fragen oder Anmerkungen habt, bitte nutzt die Kommentar-Funktion. Immerhin bin ich Immobilien-Consultant und biete mit diesem Blog gern auch ein bisschen Service.
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