Altbausanierung Sankt Goarshausen

Überraschung: Sanierungsgebiet

Altstadtgasse in Sankt Goarshausen

Altstadtgasse in Sankt Goarshausen

Heute kam der Kaufvertragsentwurf vom Notar, und der Makler hat gleich mal für nächsten Dienstag den Beurkundungstermin festgesetzt. Einerseits ist es mir recht, wenn es endlich voran geht. Andererseits ist eine Frage aufgetaucht, die sich wegen des morgigen Feiertags nicht so schnell wird klären lassen: Das Haus befindet sich im „Sanierungsgebiet Kernstadt“. Im Grundbuch besteht in Abteilung zwei ein Sanierungsvermerk: „Sanierung wird durchgeführt; eingetragen am 14.10.1998 …“
Na ja, 1998 ist lange her. Vielleicht ist das Verfahren längst abgeschlossen. Andererseits sieht die Altstadt nicht so aus, als wäre sie bereits komplett saniert. (Das Foto oben zeigt den Bereich, in dem man das noch am ehesten annehmen könnte.)
Sanierungsgebiet bedeutet, dass auch private Sanierungsmaßnahmen mit kommunalen Geldern gefördert werden. Aber es kann auch heißen, dass irgendwann eine Ausgleichsabgabe gefordert wird – dafür, dass die Häuser durch die Sanierung des gesamten Umfelds an Wert gewonnen haben. Ich würde sagen: So weit ist es noch nicht.
Da bleibt eine Unsicherheit. Haben die gegenwärtigen Eigentümer vielleicht schon Fördermittel erhalten? Stehen mir umständliche bürokratische Antragsverfahren bevor, wie die Modernisierungsrichtlinie St. Goarshausen (PDF) befürchten lässt?
Einen guten Teil seiner unternehmerischen Freiheiten verliert man offenbar, wenn das Haus im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt.
Da ich erstmals über einen Makler kaufe und noch keinen direkten Kontakt zum Verkäufer habe, kann ich diesen nicht fragen. Mit der Internetrecherche habe ich jetzt gut drei Stunden verbracht, dabei wäre es zielführender, mal bei der Gemeinde nachzufragen. Aber das muss jetzt wohl bis übermorgen warten.